Nr. B-A7533-2898 Ansbach, den 20.07.2009
Ländliche Entwicklung,
Verfahren Gutenstetten 2 (Dorferneuerung),
Gemeinde Gutenstetten,
Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim;
Das Amt für Ländliche Entwicklung Mittelfranken (nachstehend als Amt bezeichnet) hat mit Flurbereinigungsbeschluss vom 20.07.2009 Nr. B-A7533-2898 das Verfahren Gutenstetten 2 (Dorferneuerung) nach §§ 1, 4 und 37 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl I S.546), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.2008 (BGBl I S.2794), angeordnet.
Die Anordnung gilt für das vom Amt mit dem heutigen Tag im Beschluss festgestellte Verfahrensgebiet. Die Begrenzung des Verfahrensgebietes ist in einer Gebietskarte M = 1:5.000 flurstücksgenau dargestellt.
Der Flurbereinigungsbeschluss wurde für sofort vollziehbar erklärt.
Der Flurbereinigungsbeschluss wird nach Ablauf von einer Woche nach dem ersten Tag dieser Bekanntgabe auf die Dauer von einem Monat mit Rechtsbehelfsbelehrung öffentlich bekannt gemacht. In diesem Zeitraum liegen der Flurbereinigungsbeschluss und die Gebietskarte in den Verwaltungen der Verwaltungsgemeinschaften Diespeck und Uehlfeld während der Dienststunden zur Einsichtnahme aus.
Der Flurbereinigungsbeschluss und die Gebietskarte können zudem innerhalb der nächsten drei Monate auf der Internetseite des Amtes für Ländliche Entwicklung Mittelfranken unter dem Link „Service/Anordnung” eingesehen werden (www.ale-mittelfranken.bayern.de/service/).
Richard Kempe
Baudirektor
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Karte:
www.geodaten.landentwicklung.bayern.de/viewer.aspx?v=102350
Beschluß:
www.geodaten.landentwicklung.bayern.de/pdf/102350_anordnungsbeschluss.pdf
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Update:21.07.09 21:07